Auslandsanerkennungen
Grundsätzlich ist eine Anrechnung von Leistungen, die an einer ausländischen Universität erworben wurden, am Seminar für Finanzierungslehre möglich.
Wir sind zuständig für die Anrechnung der Kurse "Investmentmanagement" (Bachelor), "Capital Market Theory ", "Application of Capital Market Theory", "Fixed Income Management", „Asset Management“ sowie Hauptseminare. In Einzelfällen kann es auch eine Anrechnung im Bereich "Ausgewählte Fragen" geben.
Voraussetzungen für die Anerkennung von Prüfungsleistungen:
- Jede im Ausland erbrachte Leistung kann nur für eine hiesige Prüfungsleistung angerechnet werden.
- Die Studieninhalte der Lehrveranstaltungen müssen im Wesentlichen übereinstimmen.
- Die anzurechnende Prüfungsleistung sollte aus einem vergleichbaren Studienabschnitt stammen (z.B. Hauptstudium und Master-Level).
- Für ein Modul mit 6 Leistungspunkten müssen im Ausland Studienleistungen im Umfang von ca. 6 ECTS erbracht werden. Um diesen Umfang zu erreichen, ist es möglich, Kurse zu kombinieren.
Prüfungsleistung im Fach Hauptseminar:
- Für die Anerkennung eines Hauptseminars ist eine benotete Hausarbeit oder sonstige Seminarleistung erforderlich, die mit hiesigen Seminarleistungen vergleichbar ist.
- Bei der Anerkennung eines Hauptseminars ist das Einreichen der Ausarbeitung im Anschluss an das Auslandssemester zwingend erforderlich.
Vor dem Auslandsaufenthalt:
Wir empfehlen Ihnen dringend, die Möglichkeit einer Anerkennung vor dem Antritt des Auslandsaufenthalts mit dem Anrechnungszentrum zu klären. Reichen Sie dort bitte folgende Informationen ein:
- Veranstaltungsgliederung
- Verzeichnis der verwendeten Literatur
- Informationen zum Studienabschnitt der Veranstaltung
- Informationen zu den erzielbaren Kreditpunkten bzw. dem Umfang der Veranstaltung
Änderung der Anrechnungsmodalitäten ab Oktober 2012:
Ab dem 01. Oktober 2012 steht Ihnen für Anrechnungen das WISO-Anrechnungszentrum zur Verfügung. In diesem Zentrum sind ab sofort das Prüfungsamt, das ZIB und alle Fachanrechner (also auch wir als Lehrstuhl) zusammengeschlossen. Sie müssen alle (Vorab-)Anträge auf Anrechnung von Prüfungsleistungen ab sofort über die Homepage des Zentrums stellen. Sie werden dort elektronisch erfasst und erhalten per Email ein pdf-Dokument als Antrag, welches Sie unterschrieben wiederum einreichen müssen. Es werden nur noch Anträge akzeptiert, die über diesen Weg eingereicht werden.
Wir versuchen, möglichst viele Vorabanrechnungen zu realisieren. In diesen Fällen ist es nicht mehr erforderlich, die Kursunterlagen nach dem Auslandssemester am Lehrstuhl einzureichen. Ausnahme: Seminararbeiten oder cases für Hauptseminaranrechnungen müssen immer vorgelegt werden. Bei einer Vorabanrechnung ist es erforderlich, vor Beginn des Kurses umfassende Informationen zu besorgen. Wenn dies schwierig oder unmöglich ist, so kann der Kurs auch weiterhin erst anhand der Kursunterlagen nach Ihrer Rückkehr von der Auslandsuni geprüft werden. In diesem Fall müssen Sie die Kursunterlagen dann elektronisch oder in Papierform dem Lehrstuhl vorlegen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Fristenregelungen des Prüfungsamtes für Anrechnungen!
Die vorstehenden Informationen spiegeln die momentane Sachlage wider. Diese kann sich selbstverständlich jederzeit ändern. Wir passen dann die Informationen umgehend an.